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Campus - 03.05.2019 - 00:00 

Universitätsrat entscheidet im Disziplinarverfahren

Der Universitätsrat der Universität St.Gallen (HSG) hat im Disziplinarverfahren zum Spesenfall einen Entscheid gefällt: Ein Dozent erhält einen schriftlichen Verweis, den dieser unter Anerkennung des Sachverhaltes so akzeptiert. Bei einem zweiten Dozenten ist das Disziplinarverfahren wegen eines Rechtsmittelverfahrens noch offen. Prof. Dr. Dr. Peter Sester hat auf den 31.1.2020 seinen Rücktritt von seinem Professorenamt eingereicht. Noch hängig ist das strafrechtliche Verfahren. Der Schlussbericht zur Administrativuntersuchung wird in der Form eines Kurzberichts über die Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung gegen das Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF-HSG) offengelegt.
Source: HSG Newsroom

3. Mai 2019. In seiner Sitzung Ende April 2019 hat der Universitätsrat folgende Entscheide gefällt:

Im Fall eines Dozenten hat der Universitätsrat einen schriftlichen Verweis ausgesprochen, nachdem dem Dozenten gemäss den Erkenntnissen aus dem Schlussbericht zur Administrativuntersuchung Pflichtverletzungen bezüglich der Einhaltung des Spesenreglements resp. der Weisung des Rektors, insbesondere im Hinblick auf die Zweitvisierung von Spesen von Prof. Peter Sester, vorzuwerfen sind. Die Zweitvisierung hat zum Ziel, die Berechtigung von Spesenbezügen zu überprüfen. Dieser Pflicht ist der betreffende Dozent nur ungenügend nachgekommen. Der Sachverhalt und die Massnahme werden von diesem Dozenten akzeptiert.

Im Fall des zweiten Dozenten hat die Würdigung der Erkenntnisse aus dem Schlussbericht zur Administrativuntersuchung ebenfalls Pflichtverletzungen ergeben. Aufgrund hängiger Rechtsmittelverfahren ist dieses Disziplinarverfahren noch nicht erledigt.

Kündigung und Offenlegung

Prof. Dr. Dr. Peter Sester wird – aufgrund einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf ein Semesterende – per 31.1.2020 von seinem Professorenamt zurücktreten. Das Disziplinarverfahren ist aufgrund des laufenden Strafverfahrens weiterhin sistiert. Allfällige Rückzahlungsforderungen könnten im laufenden Strafverfahren geltend gemacht werden.

Der Kurzbericht über die Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung gegen das Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF-HSG) wird offengelegt und kann auf Anfrage bei der Universität St.Gallen (kommunikation@unisg.ch) bezogen werden. Der vollständige Bericht kann aufgrund des laufenden Strafverfahrens nicht offengelegt werden.

 
Zum Hintergrund und zu den Folgen der Administrativuntersuchung

Im Zusammenhang mit dem im Frühling 2018 intern aufgedeckten Spesenfall untersuchte die vom Universitätsrat sofort eingeleitete Administrativuntersuchung Spesenbezüge am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF-HSG). Den Schlussbericht der Administrativuntersuchung hat der Universitätsrat im November 2018 beraten und ihn danach an die Disziplinarkommission der st.gallischen Staatsverwaltung zur weiteren Bearbeitung  der drei in der Zwischenzeit eröffneten Disziplinarverfahren übergeben. Im Januar 2019 beschloss der Universitätsrat nach einer vertieften Abklärung der Ergebnisse des Schlussberichts der Administrativuntersuchung, umgehend Strafanzeige gegen Prof. Dr. Dr. Peter Sester einzureichen. Das entsprechende Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens sistiert, und Prof. Peter Sester wurde mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden.

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