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Campus - 26.08.2019 - 00:00 

Stand Massnahmenplan Compliance

Die Universitätsleitung hat sich in nachfolgendem Schreiben an den Kantonsrat und die Regierung des Kantons St.Gallen gewandt, um über die weiteren Schritte im Rahmen des Massnahmenplans zur Aufarbeitung der Vorfälle im Bereich Compliance und die Schaffung der unabhängigen Meldestelle für Missstände zu informieren.
Source: HSG Newsroom

26. August 2019. Am 1. März 2019 haben wir Sie über unseren Massnahmenplan zur Aufarbeitung der Vorfälle im Bereich Compliance informiert. Am 26. März, 14. Mai sowie zeitgleich mit diesem Schreiben haben wir zudem die Partei- und Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten in einem persönlichen Gespräch über den jeweiligen Stand des Massnahmenplans orientiert. Heute wollen wir Sie wiederum aus erster Hand über den Stand unserer Arbeiten informieren.

Unabhängige Meldestelle für Missstände

Seit heute, dem 26. August 2019, ist die unabhängige Meldestelle für Missstände (Whistleblowing) bei Verdacht auf rechtswidrige Handlungen oder unlauteres Verhalten operativ. Mitarbeitende der HSG sowie ihrer Institute und Forschungsstellen, Studierende und externe Partner können diese nutzen, um Meldungen über vermutete oder tatsächliche Verstösse zu erstatten.

Hinweise können per E-Mail, per Brief oder in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Zusätzlich steht ein elektronisches Meldesystem zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit zu einem anonymen, geschützten Dialog über einen HSG-externen Server.

Die «Meldestelle für Missstände» wird von der ehemaligen Regierungsrätin Kathrin Hilber betreut. Seit 2012 leitet die ausgebildete Mediatorin die Meldestelle für Missstände in der Verwaltung des Kantons St.Gallen. Seit 2013 ist sie zudem die Ombudsfrau für Glarus, seit 2017 auch für das Bistum St.Gallen. Ihr Stellvertreter ist Matthias Weishaupt. Der ausgebildete Mediator war von 2006 bis 2019 Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden. Von 2015 bis 2017 war er zudem Landammann. Beide Personen sind von der Universität St.Gallen unabhängig.

Richtlinien für Nebenbeschäftigungen und zentrales Online-Register

Der Universitätsrat hat die Richtlinien für Nebenbeschäftigungen von Dozierenden Ende Juni 2019 verabschiedet. Diese treten auf den 1. November 2019 in Kraft. Folgende Eckwerte und Neuerungen sind hervorzuheben:

  • Dozierende mit einer 100-Prozent-Anstellung werden - wie bisher - nicht mehr als einen Tag pro Woche einer Nebenbeschäftigung (entgeltlich oder unentgeltlich) nachgehen können.
  • Neu wird durch den Universitätsrat eine Kommission für Nebenbeschäftigungen eingesetzt. Die Kommission besteht aus einem Mitglied des Rektorats, des Senats, des Mittelbaus und einem externen Mitglied.
  • Nebenbeschäftigungen von Bedeutung (ab einem halben Tag pro Woche), Organfunktionen und Tätigkeiten mit grosser Öffentlichkeitswirksamkeit sind von der Kommission zu bewilligen.
  • Die Übernahme von Präsidien von Verwaltungsräten und vergleichbaren Gremien sowie Organfunktionen von Rektoratsmitgliedern sind auf Antrag der Kommission vor der Wahl in das Gremium oder in das Organ vom Universitätsrat zu bewilligen.
  • Neu gilt eine jährliche (statt bislang dreijährliche) individuelle Berichtspflicht an die Kommission (bisher an den Rektor). Die Kommission nimmt die jährlichen Berichte entgegen und überprüft die einzelnen Nebenbeschäftigungen.
  • Nebenbeschäftigung können untersagt und dabei auch früher ausgesprochene Bewilligungen widerrufen werden.

Die Nebenbeschäftigungen von Dozierenden sind seit dem 5. August 2019 öffentlich auf der HSG-Webseite abrufbar. Das PDF- Dokument enthält die deklarierten Nebenbeschäftigungen der Dozierenden resp. den Vermerk «keine Nebenbeschäftigungen». Erfasst sind die Nebenbeschäftigungen der Ordentlichen und Assoziierten Professorinnen und Professoren, der Assistenzprofessorinnen und -professoren sowie der Ständigen Dozierenden.

Über die Umsetzung des Massnahmenplans werden wir Sie weiterhin informieren. Die nächste Information ist im Laufe des Oktobers 2019 zu den Resultaten der Sonderprüfung vorgesehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit, gerne auch persönlich, zur Verfügung.

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