Leute - 14.11.2018 - 00:00 

Wer haftet für autonome Drohnen?

Die Entwicklung von autonomen Systemen schreitet voran. Gerade für autonomen Drohnen fehlen Regulierungen im Schweizer Luftrecht und im Haftpflichtrecht. Silvio Hänsenberger hat in seiner Dissertation einen Regulierungsvorschlag ausformuliert, um diese Lücken zu schliessen.
Quelle: HSG Newsroom

14. November 2018. Nach seinem Master-Studium weckten besonders die rechtlichen Herausforderungen im Themenkreis autonomer Systeme das Interesse von Silvio Hänsenberger. Zudem suchten Unternehmer, welche Steuereinheiten für selbstständig fliegende Drohnen herstellten, Rat hinsichtlich der rechtlichen Risiken bei möglichen Einsätzen. «Die Rechtsabklärung förderte grobe Lücken im Schweizer Luftrecht und Haftpflichtrecht zufolge», sagt Hänsenberger. So nutzte er die Chance, in seiner Doktorarbeit «Die zivilrechtliche Haftung für autonome Drohnen unter Einbezug von Zulassungs- und Betriebsvorschriften» eine neue Technologie ins Recht zu fassen sowie eine Lösung für bestehende Lücken zu erarbeiten.

Nicht im Recht eingebunden
«Autonome Drohnen sind nur ungenügend ins Recht eingebunden und Geschädigte drohen z.B. bei reinen Vermögensschäden und Luftkollisionen ohne Entschädigung zu bleiben», sagt Silvio Hänsenberger zum heutigen Recht. Dies liege daran, dass Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen eines Algorithmus weder mittels Verschuldenshaftung noch mit der Haftung für Produkte durchsetzbar seien. Dasselbe gelte bei reinen Vermögensschäden. «Einzig falls beim Einsatz autonomer Drohnen Sorgfaltspflichten verletzt wurden, kommt eine Haftung aus Verschulden infrage.»

Unternehmen auf klare Rechtslage angewiesen
Autonome Flüge ohne direkte Kontrollmöglichkeit und ausserhalb des Sichtbereichs eines Piloten sind heute nur mit Ausnahmebewilligungen erlaubt. «Internationale Bestrebungen zeigen, dass künftig solche Schranken wegfallen werden», sagt Silvio Hänsenberger. Die luftrechtliche Gefährdungshaftung für unbemannte Luftfahrzeuge, zu denen autonome Drohnen gehören, müsse auf Schäden bei Luftkollisionen und auf reine Vermögensschäden ausgedehnt werden, betont Hänsenberger. Gerade die Schweiz ist heute einer der weltweit bedeutendsten Standorte für die Entwicklung von Drohnentechnologien. «Deshalb sind Unternehmen, welche in diesem Sektor forschen und entwickeln auf eine klare Rechtslage angewiesen.» In seiner Doktorarbeit postuliert er einen Vorschlag für die künftige Regelung autonomer Drohnen, um die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer zu erhöhen.

Rechtlichen Rückstand aufholen
So hofft Silvio Hänsenberger, dass sein ausformulierter Regulierungsvorschlag für autonome Drohnen als Anstoss genommen wird, den rechtlichen Rückstand auf die technologischen Entwicklungen im Luftfahrtbereich aufzuholen. «Zudem können die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch Impulse für die Regelung autonomer Systeme ausserhalb des Luftrechts geben.

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