Campus - 06.08.2021 - 00:00
6. August 2021.
Nochmalige Prüfung des Einzelfalls
Die Universität St.Gallen wird die Vorgänge rund um den geschilderten Fall des ehemaligen Doktoranden eingehend prüfen und kritisch reflektieren, auch vor dem Hintergrund der im Verhaltenskodex der HSG formulierten Richtlinien. Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet. Über die Erkenntnisse und allfällige Schlussfolgerungen orientiert die Universität so rasch wie möglich.
Umfassende Abklärung unter Einbezug externer Fachleute
Die HSG hat zum heutigen Zeitpunkt keine Hinweise auf eine Einflussnahme oder Druckversuche von aussen, sei es im Rahmen der Austauschprogramme noch bei Ausbildungs- oder Forschungsprojekten. Dennoch soll eine Arbeitsgruppe (AG) unter Einbezug externer Fachleute vertieft prüfen, ob im Rahmen der Zusammenarbeit der HSG mit ausländischen Universitäten unter dem Aspekt der Wahrung der Lehr- und Forschungsfreiheit potenzielle Angriffsflächen bestehen, denen besondere Beachtung geschenkt werden muss. Über die Ergebnisse der AG wird zum gegebenen Zeitpunkt informiert. Im Übrigen unterstützt die Universität St.Gallen die derzeitigen Bemühungen der Dachorganisation «swissunversities» um gesamtschweizerische Richtlinien in der Zusammenarbeit mit China.
Keine Selbstzensur und Einschränkung der freien Meinungsäusserung
Die akademische Freiheit in Forschung und Lehre sind das höchste Gut der HSG, was das Recht der freien Meinungsäusserung einschliesst. Dazu zählt die Möglichkeit aller Universitätsangehörigen, sich auch kritisch gegenüber Regierungen oder Organisationen zu äussern. Ein kritischer Diskurs zu China findet zudem an der HSG sowohl in Lehre und Forschung als auch im Rahmen öffentlicher Vorlesungen statt.