Forschung - 08.09.2014 - 00:00 

Verfassungskommentar vorgestellt

Die dritte, stark überarbeitete und ergänzte Auflage des «St.Galler Kommentars» zur Schweizerischen Bundesverfassung wurde von den HSG-Professoren Bernhard Ehrenzeller, Benjamin Schindler, Rainer J. Schweizer und Klaus Vallender am 4. September 2014 vorgestellt.
Quelle: HSG Newsroom

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8. September 2014. Gegenstand des St.Galler Kommentars ist die Bundesverfassung. Dieses Grundgesetz der Eidgenossenschaft verankert die Grundrechte der Individuen, regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und legt die Grundlagen der Staatsorganisation auf Bundesebene fest.

Zwei Bände, 3200 Seiten

Im Kommentar werden sämtliche Bestimmungen der Bundesverfassung von 96 Experten aus Wissenschaft und Rechtspraxis auf rund 3200 Seiten vertieft besprochen und Querbezüge verdeutlicht. Verstärkt werden in der neuen Auflage auch legislatorische und internationalrechtliche Aspekte einbezogen. Im Fokus der neuen Fassung stehen jedoch die jüngsten Einflüsse auf zentrale Verfassungsbestimmungen sowie die hohe Dynamik, in welcher sich die Verfassung seit der zweiten Auflage des Kommentars aus dem Jahr 2008 entwickelt hat.

Zugang zur Verfassung schaffen

Der St.Galler Kommentar soll Personen in Anwaltskanzleien, Behörden, Gerichten und Wissenschaft Zugang zur Bundesverfassung verschaffen. Das Werk soll aber auch Anlass und Anknüpfungspunkt zu einer weiteren wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Schweizerischen Verfassungsrecht bilden.

Standardwerk der Rechtsprechung

Die 3. Auflage des Kommentars stellt die aktuellste und umfassendste Kommentierung der geltenden schweizerischen Bundesverfassung dar. Sie hat in Wissenschaft und Praxis seit der ersten Auflage im Jahr 2002 grosse Verbreitung und Anerkennung gefunden und sich als Standardwerk etabliert.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach dem Kommentar in ihrer Rede anlässlich der Buchvernissage vom 4. September in St.Gallen nationale Bedeutung zu, da sich dieser Kommentar ausführlich und tief mit der Verfassung als Rückgrat der Schweizerischen Demokratie auseinandersetze.

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