Campus - 19.09.2018 - 00:00 

Thomas Bieger zum Fall «Jungfraubahn»

Gemäss Medienberichten hat die FINMA die Jungfraubahn Holding AG wegen unzulässigem Marktverhalten gerügt. Thomas Bieger nimmt als Verwaltungsratspräsident der Jungfraubahn Stellung.
Quelle: HSG Newsroom

19. September 2018. Thomas Bieger, Professor für Betriebswirtschaftslehre mit besonderer Berücksichtigung der Tourismuswirtschaft, ist seit 2006 Verwaltungsratspräsident der Jungfraubahn Holding AG. Dieses Mandat wurde ihm im Rahmen der «Richtlinien für Nebenaktivitäten und den Nebenerwerb von Dozierenden an der HSG» bewilligt. Es ist eines der Mandate, die er auch nach seiner Berufung zum Rektor behalten konnte.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcement-Verfahren gegen die Jungfraubahn Holding AG mit einer Rüge wegen unzulässigem Marktverhalten abgeschlossen und diese am 13. September 2018 in einer Medienmitteilung veröffentlicht. Es handelt sich um einen Verstoss gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation und betrifft die Jahre 2014 bis 2016. Marktmanipulation ist im Gegensatz zu Kursmanipulation nicht strafbar, es handelt sich um einen aufsichtsrechtlichen Tatbestand.

Die FINMA stellt fest: «Die Jungfraubahn Holding AG hat Massnahmen zur Verbesserung der Abläufe und internen Kontrollen im Zusammenhang mit dem Handel von eigenen Aktien beschlossen und mittlerweile umgesetzt.» Es werden keine weiteren Massnahmen wie Gewinneinzug etc. verfügt.

Die Verfügung/der Bericht der FINMA ist nicht öffentlich. Die Jungfraubahnen erwähnen in ihrer ad hoc Medienmitteilung vom 13. September 2018, dass es ihr darum geht, die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens zu wahren, nicht als Spekulationsobjekt ausländischer Investoren wahrgenommen zu werden und damit auch den regionalen Wirtschaftsstandort zu sichern.

Der Fall ist aufsichtsrechtlich abgeschlossen. Weitere Angaben zum Fall werden aus verschiedenen Gründen nicht gemacht: Der FINMA-Bericht ist nicht öffentlich und die Jungfraubahnen sind ein börsenkotiertes Unternehmen, das ad hoc Publizitätsverpflichtungen der Schweizer Börse unterliegt.

Stellungnahme Thomas Bieger

«In den Medien ist nun meine Person als Verwaltungsratspräsident in Verbindung mit meinem Amt als Rektor der Universität St.Gallen in den Vordergrund getreten. Ethisches und gesellschaftlich verantwortliches Verhalten sind für mich sowohl als Person als auch in meiner Rolle als Rektor und Verwaltungsratspräsident zentrale Werte.

Was die medialen Vorwürfe der persönlichen Bereicherung betrifft: Als Resultat des gerügten Marktverhaltens waren die Jahresendkurse jeweils tiefer, was über die Bewertung der Aktien eine Wirkung auf die Vermögenssteuer hat. Diese Wirkung ist jedoch minim und macht rund 0,5 Prozent der Vermögensreduktion aus. Bei einem Aktienbestand im Wert von einer Million würde ein um vier Prozent tieferer Wert also zu Einsparungen von unter 200 Franken führen.

Wie an der Jahresmedienkonferenz vom 14. September 2018 erwähnt, werden im Moment die Regelungen zum Nebenerwerb an der HSG überprüft. Für mich ist klar, dass Organfunktionen immer schwieriger mit der zunehmenden Exposition eines Rektors zu vereinbaren sind.

Im Hinblick auf die derzeit laufende Nachfolgeregelung im Rektorat wird auch die Frage zu beantworten sein, ob ein zukünftiger Rektor oder eine Rektorin aufgrund der zunehmenden Exposition dieses Amtes noch Organfunktionen wahrnehmen soll und kann.»

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