Campus - 19.08.2022 - 00:00 

St.Galler Regierung verabschiedet neues Universitätsgesetz

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat das neue Universitätsgesetz verabschiedet. Damit ist ein weiterer Meilenstein in diesem für die Universität so wichtigen Prozess erreicht. Als nächstes wird sich der Kantonsrat mit dem Gesetzesentwurf befassen.
Quelle: HSG Newsroom

19. August 2022. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Universität St.Gallen (HSG) durch die St.Galler Regierung ist ein weiterer Meilenstein in diesem wichtigen Prozess erreicht. Der Kantonsrat hatte im November 2018 die Regierung mit der Revision des Gesetzes beauftragt. Der vorliegende Entwurf findet breite Zustimmung, wie auch die zwischen November 2021 und Januar 2022 durchgeführte öffentliche Vernehmlassung gezeigt hat.

Stärken bewahren

Die bewährten Teile des bisherigen Gesetzes werden beibehalten. Dazu gehört der thematische Fokus der HSG als Wirtschaftsuniversität mit traditionellen Schwerpunkten in Rechts- und Sozialwissenschaften und gezielten Ergänzungen in weiteren Wissenschaften. Weitergeführt wird auch die unternehmerische Ausrichtung der Institute und ihre Stellung als Organisationseinheiten innerhalb der Universität. Dieses Markenzeichen der HSG gewährleistet eine praxisnahe Ausbildung, Forschung und Weiterbildung. Beibehalten werden auch die wesentlichen Steuerungselemente wie der vierjährige Leistungsauftrag und der damit verbundene Staatsbeitrag, was der HSG eine gewisse Planungssicherheit gibt.

Anpassung der Governance
Das bisherige Universitätsgesetz ist über 30 Jahre alt. Seither hat sich viel getan und die HSG ist u.a. stark gewachsen. Die Governance hat sich im Zuge dieser Weiterentwicklung in einzelnen Fällen als nicht mehr sachgemäss erwiesen. Mit dem neuen Gesetz werden die Rollen in den Aufgabenbereichen Strategie und Aufsicht, Lehre, Forschung, Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung sowie Rechtspflege entflochten. Die einzelnen Organe erhalten klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Oberstes strategisches Organ bleibt der Universitätsrat, dessen sechs bis acht Mitglieder (bisher elf) neu nach fachlichen Kriterien von der Regierung (bisher vom Kantonsrat) gewählt werden. 

Die Stellung der Rektorin oder des Rektors wird durch klare Aufsichts- und Weisungskompetenzen gestärkt, auch hinsichtlich der Institute. Im Senat und im neu geschaffenen 32-köpfigen Senatsausschuss erhalten die Stimmen der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden (bisher Mittelbau), der Studierenden und Doktorierenden sowie des administrativ-technischen Personals mehr Gewicht. Schliesslich stärkt das neue Gesetz die im Zuge des «Lebenslangen Lernens» immer wichtiger werdende Weiterbildung und ermöglicht der HSG, sich mit selbsterwirtschafteten Geldern an öffentlich- oder privatrechtlichen Organisationen wie etwa Spin-Offs zu beteiligen. «Der Gesetzesentwurf trägt dem besonderen Profil der HSG Rechnung und gibt ihr den nötigen Spielraum für Weiterentwicklungen. Der Prozess der Erarbeitung war zielgerichtet und pragmatisch. Wir bedanken uns bei allen involvierten Personen für ihr Gehör und ihr Verständnis für die Bedürfnisse einer führenden Wirtschaftsuniversität, die sich in einem internationalen Wettbewerb behaupten muss», so Rektor Prof. Bernhard Ehrenzeller. 

Ausblick
Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Septembersession die Kommissionsbestellung vornehmen und die Vorlage in der Novembersession 2022 in erster Lesung beraten. Aus heutiger Sicht kann das neue Universitätsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Medienmitteilung des Kantons:
www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2022/08/neues-universitaetsgesetz-fuer-eine-starke-hsg 

Bild: Universität St.Gallen (HSG)

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