Leute - 01.02.2018 - 00:00 

Patrick Guidon wird Honorarprofessor

Der Senat der Universität St.Gallen hat an seiner Dezembersitzung Dr. Patrick Guidon, Präsident des Kantonsgerichts St.Gallen, per 1. Februar 2018 zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt.
Quelle: HSG Newsroom

1. Februar 2018. Patrick Guidon engagiert sich seit vielen Jahren und auf allen Stufen in verschiedenen Lehrveranstaltungen an der Universität St.Gallen. Darüber hinaus ist er in der Weiterbildung tätig sowohl im CAS «Strafprozessrecht» des IRP-HSG als auch im Wirtschaftsrecht für Manager (WRM-HSG) sowie im CAS «Compliance Management» an der ES-HSG. Sein Engagement in der Lehre wird von den Studierenden sehr geschätzt.

Trotz seiner vielfältigen Aufgaben publiziert er regelmässig. Zu nennen ist insbesondere die gewichtige Kommentierung der Art. 393-397 StPO im Basler Kommentar zur Strafprozessordnung / Jugendstrafprozessordnung.

Dr. Guidon ist sowohl in der Ostschweiz wie auch national als Richter, Wissenschaftler und Dozent im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts eine einflussreiche Persönlichkeit und bestens vernetzt. Mit seiner Verbundenheit zur Universität St.Gallen und seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit erfüllt er in herausragender Weise die Anforderungen, die an eine Persönlichkeit für die Ernennung zum Honorarprofessor gestellt werden.

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