Campus - 07.06.2012 - 00:00 

Kantonsrat: HSG muss 6 Mio. sparen

Der Kantonsrat hat das Sparpaket II von 210 Mio. Franken behandelt. Die HSG muss jährlich 6 Mio. einsparen. Nach Einführung der erhöhten Studiengebühren gilt ein Moratorium von wenigstens drei Jahren.
Quelle: HSG Newsroom

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8. Juni 2012. Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat am 6. und 7. Juni die Botschaft der Regierung zum Sparpaket II behandelt. Er hat ein Paket geschnürt, das ab 2013 Einsparungen vorsieht und ab 2015 mit 210 Mio. Franken volle Wirkung entfalten soll. 

Wie bereits in der Botschaft der Regierung vorgeschlagen, wird die Universität St.Gallen auch nach dem Willen des Kantonsrats bis 2015 jährlich 6 Millionen Franken einsparen müssen. Diese Einsparungen sind für die HSG schmerzlich, aber mit flankierenden Massnahmen umsetzbar. Es ist daher wichtig, dass die Umsetzung in der Autonomie der Universität erfolgen kann. Die HSG ist froh, dass der Kantonsrat Weitsicht für den Bildungsstandort St.Gallen gezeigt und von der HSG und ihren Studierenden nicht noch höhere Sparanstrengungen bzw. Studiengebühren verlangt hat.

Massnahmen
Wie bereits in der Information von Anfang Mai dargestellt, werden alle HSG-Angehörigen zu diesen Sparvorgaben des Kantons beitragen müssen:

  • Einsparungen in der Lehre: In der Akademia wird der begonnene Lehrstuhl-Aufbau zur Wiederherstellung des Betreuungsverhältnisses von 2005 zeitlich erstreckt werden müssen. Zudem werden Optimierungsmassnahmen im Kursangebot geprüft, indem beispielsweise schwach ausgelastete Kurse zusammengelegt werden.
  • In der Verwaltung werden die Budgets bis 2016 auf den Stand 2012 eingefroren. Es gilt hier ein Null-Wachstum trotz steigender Studierendenzahlen und damit höherer Servicenachfrage. Es wird somit auch das Leistungsangebot der Verwaltung überprüft werden müssen. In die dringend benötigten Raumprovisorien für die Lehre wird investiert werden.
  • Diese beiden Verzichtsmassnahmen werden jährlich 4 Millionen Franken an Kostenreduktion bringen.
  • Durch eine Erhöhung administrativer Gebühren (z.B. Einschreibegebühren) (frühestens ab 2013) sowie der Studiengebühren (frühestens ab Herbstsemester 2014) werden bis 2015 jährlich weitere 2 Millionen Franken Mehreinnahmen realisiert.
  • Der Regierungsrat will die Studiengebühren so erhöhen, dass 50 Prozent der Mehreinnahmen der Universität zur Investition in die Qualität verbleiben.
  • Der Kantonsrat hat zudem mit 83 zu 3 Stimmen einem Antrag der GLP/BDP-Fraktion zugestimmt, wonach nach Vollzugsbeginn der im Rahmen des Sparpakets II vorgesehenen Erhöhung der Studiengebühren an den Fachhochschulen und der Universität des Kantons St.Gallen für einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren keine weitere Erhöhung der entsprechenden Gebühr zugelassen werden dürfen.

Nächste Schritte
Nach dem Entscheid des Kantonsrats über die effektive Höhe des gesamten Sparpakets und somit auch über den Sparbeitrag der Universität werden nun konkrete Massnahmen erarbeitet. Der Universitätsrat wird voraussichtlich bis Ende 2012 über die effektive Höhe und Ausgestaltung der Gebühren entscheiden.

Für die Universitätsleitung ist es nach wie vor zentral, dass bei der Erhöhung der Gebühren folgende Punkte berücksichtigt werden. Dies, um eine differenziertere Lösung zu finden und die soziale Verantwortung gegenüber den Studierenden wahrzunehmen:

  • Es soll vermehrt das Verursacherprinzip gelten: Wer mehr Leistungen bezieht, soll sich anteilsmässig auch stärker an den Kosten beteiligen.
  • Es gilt des Weiteren das Prinzip des Ausgleichs der ungedeckten Kosten: Da es hier im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) bei ausländischen Studierenden und Langzeitstudierenden zu Finanzierungslücken kommt, sollen diese einen höheren Beitrag leisten.
  • Die Umstellung bis 2015 soll schrittweise erfolgen, d.h. es soll ein gewisser Vertrauensschutz für die bereits eingeschriebenen Studierenden gelten.
  • Studierende sollen nicht zweimal während ihres Studiums auf der gleichen Stufe (d.h. bis zum Bachelor oder im Masterstudium) eine markante Erhöhung der Studiengebühren erfahren.
  • Für Härtefälle sollen reduzierte Gebührentarife oder Beiträge aus dem Hilfsfonds möglich sein; dies zusätzlich zum bestehenden Darlehens- und Stipendienfonds. Darüber hinaus müssen zusätzliche Modelle zur Studienfinanzierung entwickelt werden.
  • Die Universitätsleitung hat Verständnis für den Sparauftrag des Kantons. Mit der erneuten Erhöhung der Studiengebühren wird jedoch ein Mass erreicht sein, das nicht überschritten werden sollte. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Studium an der HSG vor allem aufgrund des finanziellen Hintergrunds und nicht der Begabung der Studierenden möglich wird und damit die soziale Durchmischung einseitig entwickelt sowie auch die heutige Kultur der HSG zum Schlechten verändert wird.

Im Dialog mit der Studentenschaft

Das Rektorat hat den Vorstand der Studentenschaft eingeladen, sich nun im Rahmen der Umsetzung der Begleitmassnahmen mit konkreten Vorschlägen an einer praktikablen und für die Studierenden vertretbaren Lösung zu beteiligen.

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