Forschung - 04.12.2012 - 00:00
4. Dezember 2012. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. CHF in der AHV und 54.7 Mrd. CHF in der beruflichen Vorsorge. Die Summe von 110 Mrd. CHF entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. CHF. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz, die das Institut für Versicherungswirtschaft an der Universität St.Gallen durchgeführt hat.
Anhebung des Rentenalters
Das Defizit muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation junger Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen. So stehen beispielsweise in der AHV jetzt noch drei Beitragszahler einem Rentenempfänger gegenüber, während es im Jahr 2030 nur noch zwei sein werden. Wollte man diese Entwicklung in der AHV etwa durch eine Anhebung des Rentenalters in den Griff bekommen, müsste das Rentenalter um drei Jahre erhöht werden.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder neue Rentenbeziehende im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 CHF zu viel ausbezahlt. Dies, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 CHF werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.
Generationenvertrag in Gefahr
Neben der Alterssicherung werden in der Studie weitere Bereiche der Sozialversicherung diskutiert, in denen die Belastung der Jungen zunimmt. Dazu gehören die Krankenversicherung und die Unfallversicherung. Die Belastungen der jungen Generation steigen aber nicht nur in den Sozialversicherungen. Wie die Gesamtschau der Studie zeigt, werden diese sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich weiter zunehmen. Beispiele dafür sind der steigende Bedarf an arbeitsintensiver Pflege oder die Kosten des Klimawandels, die von künftigen Generationen bezahlt werden müssen.
Wie sind die aktuellen Reformvorschläge von Bundesrat Berset vor dem Hintergrund der Studienresultate gemäss der Einschätzung der Studien-Autoren einzuordnen? Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Den Wissenschaftlern des IVW-HSG gehen die Vorschläge nicht weit und schnell genug. «Bereits heute werden jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann», sagte HSG-Versicherungswirtschafts-Professor Martin Eling.
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