Campus - 21.02.2012 - 00:00 

Gebührenerhöhung auf Herbst 2014

Aufgrund der Sparvorgaben des Kantons wird die HSG auf Herbst 2014 ihre Studiengebühren erhöhen müssen. Davon ausgenommen sind reguläre Schweizer Bachelor-Studierende sowie in- und ausländische Doktorierende.<br/>
Quelle: HSG Newsroom

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20. Dezember 2012. Im Rahmen des kantonalen Sparpakets II wird die Universität St.Gallen bis 2015 jährlich 6 Millionen Franken einsparen müssen. Diese Vorgabe wird mit drei Massnahmen zu erreichen sein: mit bereits laufenden Einsparungen in der Lehre und in der Verwaltung sowie mit zusätzlichen Einnahmen in Form von höheren Studiengebühren.

Grundsatzentscheid des Universitätsrates
Der Universitätsrat hat in den Sitzungen vom 5. November und 10. Dezember 2012 über die effektive Höhe und Ausgestaltung der künftigen Studiengebühren beraten und einen Grundsatzentscheid gefällt. In der Botschaft der Regierung waren konkrete Rahmenbeträge für verschiedene Kategorien von Studiengebühren genannt. Diese mussten berücksichtigt werden. Wo immer möglich, entschied sich der Universitätsrat für die untere Grenze der Vorgaben. Wichtig ist insbesondere:

  • Dass reguläre Schweizer Studierende auf Bachelorstufe nicht von den Erhöhungen betroffen sind
  • In- und ausländische Doktorierende von den Erhöhungen ausgenommen wurden
  • die Zuschläge für die Masterstufe, die in den höheren Kosten dieser Stufe begründet sind, nur 400 Franken pro Jahr betragen sollen

Vorbehältlich der Zustimmung der Regierung zu einer aktualisierten Gebührenordnung gelten ab dem 1.8.2014 folgende Studiengebühren:

Studiengebühren für Inländer pro Jahr
Bisher nach Sparpaket I
(ab 1.2.2012)
Erhöhung Neu ab Sparpaket II
(1.8.2014
Bachelor 2452 Keine 2452
Bachelor Langzeit 2452 1000 3452
Master 2452 400 2852
Master Langzeit 2452 1400 3852
Doktoranden 1252 Keine 1252
Studiengebühren für Ausländer pro Jahr
  Bisher nach Sparpaket I
(ab 1.2.2012)
Erhöhung  Neu ab Sparpaket II
(1.8.2014)
Bachelor 4252 2000 6252
Bachelor Langzeit 4252 2000 6252
Master 4252 2400 6652
Master Langzeit 4252 2400 6652
Doktoranden 2152 Keine 2152

Langzeit: über 12 Semester Regelstudienzeit

Begründung der höheren Tarife für ausländische Studierende: Für Schweizer Studierende aus anderen Kantonen erhält der Kanton St.Gallen jährliche Beiträge in der Höhe von 10‘100 Franken. Dies im Gegensatz zu den ausländischen Studierenden, für die der Kanton St.Gallen keine Beiträge erhält.

Flankierende Massnahmen
Ein Teil der Mehreinnahmen aus den Studiengebühren sollen für Investitionen in die Lehre verwendet werden. Dem Darlehens- und Stipendienfonds sollen zusätzliche Mittel zugeführt werden, um Massnahmen für mögliche Härtefälle finanzieren zu können. Es sollen zudem folgende Grundsätze berücksichtigt werden:

  • Studierende sollen während des regulären Studiums auf der gleichen Stufe (Bachelor/Master) maximal einmal von einer Studiengelderhöhung betroffen sein (Vertrauensschutz).
  • Studierende, für welche die Studiengebührenerhöhung einen sozialen Härtefall bedeutet, können über die Stipendienkommission ein Gesuch um Ausrichtung von Stipendien oder Studiendarlehen stellen. Für Studierende, die aufgrund ihres Engagements für die HSG oder aus persönlichen Härtefallgründen ihr Studium verlängern müssen, besteht die Möglichkeit eines Gebührenerlasses.
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