Leute - 28.12.2011 - 00:00 

Carl Baudenbacher wiedergewählt

Prof. Dr. Carl Baudenbacher ist als Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA in Luxemburg wiedergewählt worden. Seine vierte Amtsperiode dauert von Januar 2012 bis Ende 2014.
Quelle: HSG Newsroom

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28. Dezember 2011. Der EFTA-Gerichtshof ist das Justizorgan der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR angehörenden EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Diese drei Staaten bilden den sogenannten EFTA-Pfeiler. Der EFTA-Gerichtshof entscheidet über Vertragsverletzungsverfahren der EFTA-Überwachungsbehörde gegen die drei Staaten, über Nichtigkeitsklagen von Privaten und Staaten gegen Entscheidungen der EFTA-Überwachungsbehörde und über Vorabentscheidungsersuche nationaler Gerichte der drei Staaten.

Schon seit 16 Jahren EFTA-Richter

Die Schweiz hat das EWR-Abkommen in den Jahren 1989-92 mitverhandelt und entscheidend geprägt. Sie war jedoch nach dem negativen Ausgangs des Referendums vom 6. Dezember 1992 nicht zur Ratifikation in der Lage. Carl Baudenbacher ist Schweizer Staatsbürger. Er ist Professor am Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (EUR-HSG) der Universität St.Gallen und Direktor des Executive Master in European and International Business Law (M.B.L-HSG). 1995 wurde er auf Vorschlag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein durch gemeinsamen Beschluss der Regierungen der EWR/EFTA-Staaten zum Richter am EFTA-Gerichtshof bestellt. Seit 2003 ist er dessen Präsident. Während der EWR-Verhandlungen war Baudenbacher Hauptberater der liechtensteinischen Regierung.

Dockt Schweiz an Gerichtshof an?

Neben seiner Funktion als Gericht des EFTA-Pfeilers hat der EFTA-Gerichtshof erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Der entsprechende Justizdialog findet explizit und implizit statt. Seit einiger Zeit ist der EFTA-Gerichtshof auch als mögliches Justizorgan zur Kontrolle der Einhaltung der bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, im Gespräch. Die EU favorisiert ein Andocken der Schweiz an den EFTA-Gerichtshof, die im Gegenzug einen eigenen Richter stellen könnte. In der Schweiz ist der Entscheidungsfindungsprozess noch nicht abgeschlossen.

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